Die Regelungen zum LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland sind komplex, was schon der Umstand belegt, dass für bestimmte Zeiten auch für Samstage ein LKW-Fahrverbot für bestimmte Autobahnen bzw. Autobahnabschnitte gilt. Zudem ist der Begriff "LKW-Fahrverbot" nicht zutreffend, da das Fahrverbot nicht für "alle LKWs" und auch nicht "nur für LKWs" gilt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen...

Ferienfahrverbote:
Die Ferienfahrverbote gelten in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Polen und Tschechien. Nach der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs gilt in den Monaten Juli und August jeden Jahres in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr zusätzlich auch an Samstagen für einige viel befahrene Streckenabschnitte auf Autobahn und Bundesstraße ein Fahrverbot für die Fahrzeuge, für welche es auch das Sonntagsfahrverbot gibt.

Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
Die Sonn- und Feiertagsfahrverbote gelten in Deutschland in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr für Lastkraftwagen mit Anhänger sowie LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Ge­samt­ge­wicht .
Für dringende Fälle können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Das gesetzliche Lkw Fahrverbot beinhaltet:

  • das Nachtfahrverbot,
  • das Sonntagsfahrverbot,
  • das Feiertagsfahrverbot und
  • das Ferienfahrverbot

Bei Nichteinhaltung des Fahrverbotes gemäß StVO an Sonntagen oder Feiertagen müssen Lkw Fahrer als Strafe mit einem Bußgeld von 120 bzw. 570 Euro rechnen.

 

LKW Fahrverbote in Deutschland 2016-2017

01. Januar 2016          Neujahr                                            bun­des­weit

25. März 2016              Karfreitag                                       bun­des­weit

28. März 2016              Ostermontag                                bun­des­weit

01. Mai 2016                Tag der Arbeit                                bun­des­weit

05. Mai 2016                Christi Himmelfahrt                   bun­des­weit

16. Mai 2016                Pfingstmontag                               bun­des­weit

26. Mai 2016                Fronleichnam                                 nur in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW,                                                                                                             Baden-Württemberg, Bayern und Hessen

03. Oktober 2016         Tag der deutschen Einheit           bun­des­weit

31. Oktober 2016         Reformationstag                           nur in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

01. November 2016     Allerheiligen                                  nur in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW, Baden-Württemberg und Bayern

25. Dezember 2016     1. Weihnachtsfeiertag                 bun­des­weit

26. Dezember 2016     2. Weihnachtsfeiertag                 bun­des­weit

 

Zusammenfassung der Lkw Fahrverbote in Deutschland 2017:

01. Januar 2017           Neujahr                                          bun­des­weit

14. April 2017               Karfreitag                                      bun­des­weit

17. April 2017               Ostermontag                               bun­des­weit

01. Mai 2017                Tag der Arbeit                               bun­des­weit

25. Mai 2017                Christi Himmelfahrt                  bun­des­weit

05. Juni 2017                Pfingstmontag                              bun­des­weit

15. Juni 2017                Fronleichnam                               nur in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen

03. Oktober 2017          Tag der deutschen Einheit         bun­des­weit

31. Oktober 2017          Reformationstag                         nur in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

01. November 2017       Allerheiligen                                nur in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, NRW, Baden-Württemberg und Bayern

25. Dezember 2017       1. Weihnachtsfeiertag               bun­des­weit

26. Dezember 2017       2. Weihnachtsfeiertag               bun­des­weit

 

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt.

Ferienreiseverordnung - Streckenabschnitt für das LKW Fahrverbot an Samstagen in der Zeit vom 01.07. bis 31.08. innerhalb Deutschlands:

Lastkraftwagen mit einem zGG über 7,5 t und LKW mit Anhänger dürfen gemäß der Ferienreiseverordnung an allen Samstagen vom 01. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr keine Autobahnen befahren.

Folgende Autobahnen und Streckenabschnitte sind betroffen:

Autobahnen       Strecken

A 1         Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Abfahrt Cloppenburg

A 2         Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen

A 3         Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, Mönchhof Dreieck bis Autobahnkreuz Nürnberg

A 4/E 40              Abfahrt Erfurt-Vieselbach bis Anschlussstelle Hermsdorf-Ost

A 5         Darmstädter Kreuz bis Autobahndreieck Neuenburg (über Karlsruhe)

A 6         Abfahrt Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd

A 7         Abfahrt Schleswig/Jagel bis Abfahrt Hamburg-Schnelsen-Nord, Abfahrt Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck bis Autobahnende Bundesgrenze Füssen

A 8         Autobahndreieck Karlsruhe bis Abfahrt München-Obermenzing, Abfahrt München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall

A 9/E 51              Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Abfahrt München Schwabing

A 10       Berliner Ring (ausgenommen der Bereich Abfahrt Berlin-Spandau bis Autobahndreieck Oranienburg und Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder

A 45       Abfahrt Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck

A 61       Autobahnkreuz Meckenheim bis Autobahndreieck Hockenheim

A 81       Autobahnkreuz Weinsberg bis Abfahrt Gärtringen

A 92       Autobahndreieck München-Feldmoching bis bis Abfahrt Oberschleißheim und Autobahnkreuz Neufahrn bis Abfahrt Erding

A 93       Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart

A 99       Autobahndreieck München Süd-West bis Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, München-Ost und München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried

A 215     Autobahndreieck Bordesholm bis Abfahrt Blumenthal

A 831     Abfahrt Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart

A 980     Autobahnkreuz Allgäu bis Abfahrt Waltenhofen

A 995     Abfahrt Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd

 

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/lkw/lkw-fahrverbote.html